Was muss, das muss...

Bordmanifeste

Vor eine Kreuzfahrt haben die Reedereien erstmal die Arbeit gesetzt, in diesem Fall die des Ausfüllens von Formularen. Hierin werden persönliche Daten von Ihnen abgefragt, die für das sogenannte Bordmanifest genutzt werden. Dieses muss die Reederei beim Anlaufen eines Hafens den örtlichen Behörden vorlegen und je nach den Bestimmungen vor Ort, finden entweder Stichproben oder ausgiebige Kontrollen dieser Daten statt. Bitte füllen Sie das Formular daher gewissenhaft und korrekt aus. Ganz wichtig dabei ist auch die Angabe eines Notfallkontaktes!
Hier geht's zum Link Ihrer Reederei:

Barrierefreies Reisen

Damit Ihre Kreuzfahrt für Sie so entspannt und angenehm wie möglich verläuft, möchten wir rechtzeitig über Ihre besonderen Bedürfnisse informiert sein. Daher teilen Sie uns diese Besonderheiten, wie zum Beispiel die Nutzung von Rollstühlen oder auch Beatmungsgeräten entweder zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens jedoch vier Wochen vor Abreise mit. Bitte nutzen Sie hierzu auch die unten stehenden Formulare.

Die Cunard Line stellt kein Blankoformular für besondere Bedürfnisse zur Verfügung. Die medizinische Abteilung der Reederei verschickt auf Basis Ihrer Anforderungen angepasste Formulare.

Bitte kontaktieren Sie uns.

Formulare für Reisen mit Kindern

Und sollten Sie mit einmal zusammen mit Ihren Enkelkindern auf Reisen gehen wollen (ohne dass deren Eltern sie begleiten!) dann gibt es auch hierfür notwendige Formulare, die von Ihnen und den Eltern gemeinsam im Vorhinein auszufüllen sind.

Auch bei TUI Cruises müssen Minderjährige, die ohne ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterwegs sind, eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie eine Kopie eines Lichtbildausweises mit sich führen. Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder sogar zum Einschiffungsverbot kommen.

Die Einverständniserklärung sollte – je nach Reiseland – auch in englischer Sprache verfasst und vom Konsulat des Reiselands amtlich beglaubigt werden. Unter Umständen ist es zusätzlich nötig, die Einverständniserklärung in den Sprachen der jeweiligen Reiseländer zu verfassen und amtlich beglaubigen zu lassen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei den entsprechenden Botschaften der Reiseländer und/ oder auf der Website des Auswärtigen Amtes.